Instant Previews – Fehler, Recht und Unterbindung
Google zeigt seit dem 9. November 2010 neben den Suchergebnis-Snippets Screenshots der vorgestellten Webseiten als Vorschau an. Mit einem Klick auf das Lupen-Symbol neben der Überschrift erscheint die Preview. Damit soll das Finden von relevanten Informationen über Google wesentlich beschleunigt und erleichtert werden.
Google Instant Preview für das Keyword »jack the ripper«, Stand: 17.11.2010
Es ist zu vermuten, dass sich das Suchverhalten der Nutzer durch die Vorschauansicht verändert. User können schneller feststellen, ob die angezeigten Suchergebnisse ihren Erwartungen entsprechen und unattraktive Webauftritte bereits vor dem Klicken ausschließen. Dies erhöht den Druck auf ansprechende Designs, schnell zu erfassenden Inhalt und eine einfache Seitenstruktur. Zudem sind große Produktbilder, Markenlogos und ansprechende Headlines entscheidend.
Für Suchmaschinenoptimierung ergeben sich folgende Neuerungen:
- Ist eine Überschrift trotz verkleinerter Screenshots lesbar, ist der Inhalt der Seite direkt zu erkennen. Entspricht dieser der Suchintention des Nutzers, ist es wahrscheinlicher, dass die Seite angeklickt wird.
- Die Klickrate von Webseiten verringert sich vermutlich. Die wegfallenden Klicks begrenzen sich jedoch auf User, die sich bisher auf eine Seite »verirren«, weil sie einen anderen Inhalt erwarten und schnell abspringen, weil die Seite nicht ihrer Sucherwartung entspricht. Die verbleibenden Visitors sind eher tatsächlich an dem Webangebot interessiert. Dies sind potentielle Käufer, Abonnenten, aktive Mitglieder von Communities, etc.
- Sind Schaltsymbole oder andere Funktionen direkt erkennbar, wird die Interaktionsmöglichkeit auf der Webseite kenntlich gemacht.
- Überdurchschnittlich ansprechende Designs haben einen deutlichen Vorteil. Das Snapshot selbst sollte sich im Idealfall bereits so weit von der Konkurrenz abheben, dass es Lust auf mehr macht und einen wirklichen Vorteil der Internetseite hervorstellt.
- Eine fehlerhafte Anzeige der Seite kann nachteilig sein.
Fehlerhafte Anzeigen
Die Anzeige in Google Instant Previews kann aus verschiedenen Gründen fehlerhaft sein. Für bestimmte Webseiten ist gar keine Preview verfügbar.
Einbindung von Flash
Die Vorschaubilder können keine Flash-Dateien erfassen.
Google Instant Preview der Seite frontlineshop.com, Stand: 11.11.2010
Um seine Vorschau bei Google zu optimieren, empfiehlt es sich auf Einbindung von Flash zu verzichten.
JavaScript
JavaScript kann unter Umständen erst verzögert beim Seitenaufbau laden. Die nachgeladenen Bilder werden nicht von Google erfasst und fehlen entsprechend in der Preview. Der Hintergrund der Startseite von samsung.de etwa besteht aus einer filmischen JavaScript-Einbindung. Da die Seite beim Aufrufen zunächst einen weißen Hintergrund ausweist, der für den Betrachter sofort durch die JavaScript-Applikation ausgetauscht wird, weist das Snapshot von Google eine weiße Seite aus.
Google Instant Preview der Seite samsung.de, Stand: 15.11.2010
JavaScript wird für viele Webdesigns eingesetzt. Nicht jede weist Probleme bei der Darstellung in Instant Previews aus. Da Google aber die Startansicht einer Webseite abbildet, ist die Art der JavaScript-Einbindungen entscheidend. Nachladende JavaScript-Einbindungen sind im Nachteil und sollten wenn möglich vermieden werden.
Wartungsarbeiten
Weist eine Webseite bei dem Besuch des Crawlers Wartungsarbeiten aus, so wird auch diese Seitenansicht angezeigt. Im folgenden Beispiel hat das Team von bonprix.de seinen Webauftritt überarbeitet.
Google Instant Preview der Seite bonprix.de, Stand 11.11.2010
Beim Klick auf den Link zeigt sich, dass die Anzeige nicht aktuell ist. Bonprix.de war zum Beobachtungszeitpunkt bereits wieder online.
Die Erstellung des Previews erfolgt jeweils nach dem Zugriff des Crawlers. Die Anzeige kann daher verzögert ausgegeben werden und von der aktuellen Webseite abweichen.
bonprix.de, Stand: 11.11.2010
Da Google seine Screenshots regelmäßig updatet, sieht der aktuelle Screenshot wie folgt aus:
Google Instant Preview der Seite bonprix.de, Stand: 15.11.2010
Die Seite wird bereits kurze Zeit darauf korrekt dargestellt. Die nachladende JavaScript-Einbindung auf der Startseite verhindert jedoch ebenfalls eine korrekte Ansicht der Seite in den Previews.
Fehlende Verfügbarkeit von Previews
Bei bestimmten Snippets in der Google Suche taucht kein Lupen-Symbol und keine Vorschau-Ansicht auf.
Google AdWords
Für AdWords erstellt Google keine Preview-Ansichten. Der Grund hierfür kann darin vermutet werden, dass die Klickrate für Webseiten durch die Previews geschmälert werden kann. Dadurch, dass der Nutzer bereits eine Webseite als Vorschau betrachten kann, sieht er schneller, welche Webseiten seine Suchabsichten am besten bedienen und welche weniger. Der Nutzer kann dadurch bereits vor dem Klicken selektiver vorgehen. Entsprechend vermindert sich vermutlich die Anzahl seiner Klicks.
Gefilterte Seiten
Für die Google Suche lassen sich drei verschiedene Filter einstellen. Hiermit werden etwa Seiten gefiltert, die nicht jugendfrei sind. Man erreicht die Filtereinstellungen über die Menüleiste im Kopf der Seite (Einstellungen → Sucheinstellungen → SafeSearch-Filter).
- Ein strikter Filter schränkt Zugriffe auf »pornographisches« Material nahezu vollständig ein.
- Ein moderater Filter zeigt die Snippets, weist aber für pornographisches Material keine Previews aus. Bei nichtausgewiesener Preview erscheint der Text »Vorschau nicht verfügbar« anstelle der Preview.
- Bei der Einstellung »Meine Suchergebnisse nicht filtern« zeigen die Preview-Bilder auch pornographisches Material an.
Description
Taucht die Description aus dem Google Snippet in gleicher Form auf der Webseite auf, so wird diese im Screenshot markiert. Ist das Snippet geteilt und besteht aus verschiedenen Passagen der Webseite, werden die Auszüge an den entsprechenden Stellen markiert. Die Anzeige der Description auf einem unteren Teil der Webseite kann dazu führen, dass eine Webseite geteilt angezeigt wird.
Google Instant Preview von amazon.de (Kategorieseite »Fernseher«), Stand: 11.11.2010
Urheberrecht
Für das Urheberrecht ist die »Schöpfungshöhe« entscheidend. Gemäß einem Urteil des Landgerichts München sind Webseiten dann schutzfähig im Sinne des Urhebergesetztes (UrhG), »wenn die Leistungen des Designers diejenige eines Durchschnittsdesigners überragt«.
Entsprechend ungenau lässt sich die Verletzung des UrhG bei der Anzeige eines Screenshots einer Webseite auf Google erkennen.
Fotos hingegen sind gemäß § 72 UrhG urheberrechtlich geschützt. Dennoch gilt nach aktueller Rechtssprechung: Wer seine Bilder online veröffentlicht und nicht aktiv verhindert, dass diese bei Google gelistet werden, willigt stillschweigend mit ihrer Veröffentlichung in der Google Bildersuche ein. Er muss »mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen«. Dies gilt vor allem für Websites, die für ihre Bilder Suchmaschinenoptimierung betreiben.
Möchte man die Anzeige einer Webseite als Vorschau-Screenshot verhindern, so gibt es zwei Möglichkeiten, die in »Unterbindung von Instant Previews« dargestellt werden.
Bitte beachten: Dies ist keine Rechtsberatung. Für die tagesaktuellen Urteile und Gegebenheiten konsultieren Sie unbedingt Ihren Anwalt.
Unterbindung von Instant Previews
Entfernung des Snippet und der Instant Preview
Um zu unterbinden, dass Google ein Snippet und eine Vorschau einer Internseite in seinen SERPs aufführt, gibt es die Möglichkeit, folgendes META-Element in das HEAD-Element des HTML-Codes einzufügen:
<meta name="googlebot" content="nosnippet">
Zu beachten ist, dass durch diesen Befehl nicht nur das Vorschau-Screenshot, sondern das gesamte Snippet aus den Suchergebnissen verschwindet.
Entfernung einer Internetseite aus dem Suchmaschinen-Index
Es ist möglich, eine Webseite mit dem META-Element noindex auszuweisen. Die Seite wird anschließend nicht mehr von Google gecrawlt und findet entsprechend keine Beachtung mehr in seinen Suchergebnissen.
Folgender Befehl muss in das HEAD-Element im HTML-Code einer Seite auf noindex gesetzt werden, damit die Seite aus dem Index von Suchmaschinen entfernt wird:
<meta name="robots" content="noindex">
Achtung: Dieser Befehl wird von allen relevanten Suchmaschinen beachtet (Google, Bing, Yahoo). Er schließt folglich nicht nur eine Indexierung bei Google aus.
Manipulation
Die Manipulation von Google durch fragwürdige Versuche der Suchmaschinenoptimierung ist so alt wie Google selbst. Google möchte dies verständlicherweise verhindern und straft Versuche dieser Art ab. Ein Cloaking-Experiment führte direkt zum Weg aus dem Google-Index. Die manipulierte Seite wird seither nicht mehr in den Suchergebnissen von Google aufgeführt.
Struktur der Webseite vs. Struktur des HTML-Code
Ein beliebter SEO-Trick ist, wichtige Keywords, Links etc. ganz vorne im HTML-Code zu platzieren um diesen Inhalten gegenüber dem Googlebot besondere Priorität einzuräumen. Google erfasst nun mit Google Instant Previews jedoch auch die Platzierung dieser Inhalte auf der tatsächlichen Webseite. Es ist anzunehmen, dass diese Technik mit der Einführung von Google Instant Previews an Wirkung verliert.
Kommentare
Verfasst von Rike am 08.12.2010 um 12:55 Uhr.
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